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Erfolgreiche Fallbeispiele und spezielle Indikationen

Anfangs ein bettlägriger Schwerpflegefall...

Ein Beispiel, wie bei anfänglicher Pflegestufe III (gemäß Pflegeversicherung / SGB XI) nach ZSP-Pflege und anschließender ZSP-Rehabilitation unter Zuhilfenahme der Dr. Nowack-Methode wieder Gehen, Sprechen, Teilhabe und Selbständigkeit erreicht werden konnte

 

Der 45 jährige Patient hatte sich in alkoholisiertem Zustand durch einen Sturz schwere Kopfverletzungen zugezogen und wurde 4 Monate im Akutkrankenhaus und in einer Rehabilitationsklinik  behandelt. ( Diagnosen: schweres organisches Psychosyndrom mit schwerer Apraxie und globaler Aphasie sowie Gleichgewichtsstörungen, nach Schädelhirntrauma nach Sturz mit Schädelbasisfraktur und Felsenbeinfraktur rechts, mit links temporaler Kontusionsblutung, bei Alkoholabhängigkeit mit Polyneuropathie.) Bis zum Unfall lebte er allein in einer verwahrlosten Wohnung, war arbeitslos und geschieden. Im Krankenhaus wurde eine gesetzliche Betreuung für alle Aufgabenkreise eingerichtet. Durch die gesetzliche Betreuerin wurde dann die Verlegung ins ZSP veranlasst mit der Hoffnung, durch spezielle Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen weitere Funktionsverbesserungen zu erzielen  bzw. erreichte Funktionen zu erhalten.

 

Bei Aufnahme im ZSP konnte der Klient nicht stehen, nicht gehen, konnte sich auch im Rollstuhl nicht selber fortbewegen, war also bettlägrig. Wegen Schluckstörungen war im Krankenhaus eine PEG angelegt worden. Sogar ein einfaches Gespräch war nicht möglich (stark eingeschränkte aktive und passive Sprachfähigkeit). Harn- und Stuhlinkontinenz. Dabei zeitweilig fremdaggressiv und oft psychomotorisch unruhig.

 

Bei Pflegestufe III (gemäß  SGB XI) wurde er erst im ZSP-Pflegebereich betreut und erhielt umfassende pflegerische und therapeutische Unterstützung. Zunächst reagierte der Klient bei allen pflegerischen Verrichtungen mit lautem Schreien, schlug um sich. Da der Klient krankheitsbedingt die notwendigen Maßnahmen nicht verstand, erschien umso mehr ein Bemühen um Beziehungsaufbau mit beiderseitigem Verständnis nach der Dr. Nowack-Methode hilfreich. Dies schloss die Maßnahmendurchführung unter gelassener erklärender Ansprache sowie - bei erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Maßnahme - mit sprachlich einfachem, aber emotional betontem und auf den Klienten übertragbarem Lob, ein. Durch regelmäßige Ergotherapie, die mit einer Stimulation der Basalsinne, Mobilitätstraining, Rollstuhl- und Toilettentraining,  Sprachförderung und Gehen am Rollator in Einzelförderung einherging, verbesserte sich sein Gesundheitszustand schrittweise, so dass er nach einigen Monaten in Gruppenangebote des ZSP integriert werden konnte. Zusätzlich wurden logopädische und physiotherapeutische Behandlungen und ein kognitives Training  durchgeführt. Die Selbständigkeit bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen wurde innerhalb der Wohngruppe intensiv gefördert. Die therapeutische Arbeit fand (nach der Dr. Nowack-Methode) mit einem großen Maß an Motivation, individueller Anleitung und umfassender Hilfestellung in kleinen Schritten statt, da der Klient selbst den Prozess und seinen Gesundheitszustand kognitiv nur ansatzweise nachvollziehen konnte. Durch die intensive Förderung war er schließlich dazu in der Lage, sich mit dem Rollator fortzubewegen, wobei vor allem seine rechte Körperseite als Folge der Hirnverletzungen weiterhin beeinträchtigt war und ist. Die PEG-Ernährungssonde konnte entfernt werden. Nach 3 Jahren wurde vom ZSP bei den Kostenträgern - aufgrund der deutlichen Besserung seines Gesundheitszustandes und des erreichten Selbständigkeitsgrads - die Aufhebung der SGB XI-Pflegestufe mit Wechsel in den Reha-Bereich erfolgreich beantragt. Seit einem Jahr ist er nun in unser rehabilitatives SGB XII-Programm integriert.

 

Er kann nun wieder gehen (inzwischen ohne Rollator). Auch kann er wieder sprechen und Gesprächen folgen. Er ist nicht mehr unruhig und nicht mehr aggressiv. Es besteht keine Inkontinenz mehr. Jetzt lebt er auf einer Wohngruppe mit weitgehend selbständigen Bewohnern und kann an unseren umfangreichen rehabilitativen Angeboten sowie Freizeitaktivitäten innerhalb und außerhalb unserer Einrichtung teilnehmen. Ferner hat er eine Freundin gefunden. Auch kann er wieder seine Möglichkeiten und die Aktivitäten genießen. Seit der Aufnahme im ZSP lebt der alkoholkranke Patient auch alkoholabstinent.

 

Aus unserer fachlichen Sicht erscheint es realistisch, dass der Klient innerhalb unseres sozialpsychiatrischen Netzwerks in absehbarer Zeit in die ambulante Betreuung wechselt. Denn nun äußerte er den Wunsch, mit seiner neuen Partnerin in eine eigene Wohnung zu ziehen.



 

Schwere depressive Neurose und Anpassungsstörungen mit Suizidgedanken

 

Fast 4 Jahre lang war die Klientin in psychiatrischen Krankenhäusern stets über viele Monate behandelt worden, ohne dass es zu einer nachhaltigen Besserung kam. Sie konnte nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten und nicht mehr in eigener Wohnung leben. Zwischenzeitlich   war sie (37 Jahre, Mutter) in völlig hilflosem Zustand in einem Pflegeheim betreut worden. Sie war herab gestimmt, stark antriebsgemindert bei gleichzeitiger psychomotorischer Unruhe und  litt wiederholt an Suizidgedanken. Es stellte sich die Frage, ob eine geschlossene Unterbringung im ZSP zu ihrem Schutz erforderlich wäre. Die Beschwerden waren aufgetreten nach bzw. während einer Trennungssituation. Nach der letzten, fast 6 monatigen Behandlung in einem psychiatrischen Akutkrankenhaus wurde sie in das ZSP verlegt, u.a. mit der Empfehlung sie durch intensive Arbeitstherapie auf eine mögliche Wiederaufnahme ihres kunsthandwerklichen Berufes vorzubereiten. Im Rahmen des multidisziplinären Ansatzes (gemäß der Dr. Nowack-Methode) wurde dies im ZSP Salzwedel entsprechend umgesetzt. Der Tagesablauf wurde klar strukturiert. Begleitend wurde die häusliche bzw. Trennungsproblematik einerseits in Gesprächen thematisiert, andererseits durch praktische sozialpädagogische Organisationsmaßnahmen bearbeitet. Die Beobachtung, Einschätzung und das Eingehen auf die Suizidgedanken stellten einen weiteren zeitaufwändigen Bereich des rehabilitativen Vorgehens dar. Die Symptome nahmen ab. Dazu dürfte auch wesentlich beigetragen haben, dass die Bezugstherapeutin und ein Arzt des ZSP tragfähige therapeutische Beziehungen zu der Betroffenen, rasch und systematisch, aufbauen konnten. Nach Stabilisierung der Befindensbesserung wurden Probebeurlaubungen durchgeführt. Nach 6 Monaten rehabilitativen Maßnahmen im ZSP Salzwedel konnte die Klientin in ihre Wohnung entlassen werden - und (erstmals seit Jahren) wieder ihrem   erlernten Beruf nachgehen.

 

Im Nachbeobachtungszeitraum von zehn Jahren wurde eine stationäre Aufnahme nicht wieder notwendig. - Die Befindensbesserung erwies sich als stabil.

(Alle Fallbeispiele wurden nötigenfalls etwas verändert, jedoch unter sinngemäßer Beibehaltung der Fakten, damit die Anonymität stets gewahrt bleibt.)