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Gerade Gerichte und andere Institutionen benötigen häufig psychologische und ärztliche Gutachten - etwa in Betreuungsverfahren oder bei Auseinandersetzungen zwischen einem Leistungsberechtigten und dem Kostenträger. Bei anderen oder ergänzenden Fragen ist zudem die Einschätzungen von sachverständigen Sozialarbeitern oder Pflegefachkräften notwendig.
Auch hierbei verfügen bestimmte Mitarbeiter über entsprechende Kompetenzen (mit psychiatrischem Schwerpunkt, also bei Fragestellungen zu seelisch behinderten bzw. psychisch erkrankten Menschen).
Falls Sie als Behörde, Gericht (z.B. bei Betreuungsverfahren), Versicherung oder Privatperson ein Gutachten benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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